Am 12. November 1918, mitten in den Wirren der Novemberrevolution, als mehr als deutlich geworden ist, dass der Krieg nicht mehr gewonnen werden konnte, der Kaiser schon im Exil, der Sozialdemokrat Ebert Reichskanzler, erklärte der Rat der Volksbeauftragten in einem „An das deutsche Volk“ übertitelten Aufruf, dass „alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften …. fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten Wahlrecht … für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“ sind. Bereits am 30. November 1918 trat mit dem Reichswahlgesetz das allgemeinen aktive und passive Wahlrecht in Deutschland in Kraft. In den Schoß gefallen ist den Frauen ihr Stimmrecht jedoch nicht. Zuvor hatten auch Frauen in Deutschland jahrzehntelang für ihr Recht auf staatsbürgerliche...
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